Was wir anbieten
Kerstin Quaas zertifizierte Trainerin
Die Tätigkeit der Hundetrainerin bedarf seit dem 01.08.2014 der behördlichen Zulassung. Die Erlaubnis, gemäß §11 des Tierschutzgesetzes für dritte Hunde (Canis lupus f. familiaris) auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten, wurde mir erteilt und ist zeitlich unbefristet.
